Rauchmelder
Damit Sie auch im Schlaf rechtzeitig auf lebensbedrohlichen Brandrauch aufmerksam werden, benötigen Sie Rauchwarnmelder. Im Schlaf ist ihr Geruchssinn nicht aktiv, aus diesem Grund handelt es sich bei den meisten Brandtoten in Deutschland, um Personen, die im Schlaf von einem Brand überrascht wurden.
Die Feuerwehren haben jahrelang auf die Notwendigkeit der Installation von Rauchwarnmeldern hingewiesen, leider ließen sich nicht alle von den guten Argumenten überzeugen. Mittlerweile hat die Landeregierung durch Anpassung der Landesbauordnung eine Rauchmelderpflicht eingeführt.
Rauchmelderpflicht in NRW
- seit 1. April 2013, verpflichtende Installation in Neubauten
- ab 1. Januar 2017, verpflichtende Installation in Bestandsbauten
- mindestens ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer
- mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer
- mindestens ein Rauchmelder in jedem Flur, der als Rettungsweg dient
Beispiel: Besteht Ihre Wohnung aus einem Flur, Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern benötigen Sie insgesamt vier Rauchmelder in Ihrer Wohnung.
- Verantwortlich für die Installation und die Beschaffung ist der Eigentümer, bei Mietwohnung also der Vermieter.
- Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft der Geräte (Wartung/Batterietausch) ist der Nutzer der Wohneinheit, bei Mietwohnungen also der Mieter.
Die Rauchmelderpflicht ist im § 49 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.
Installation
Damit ein Rauchmelder optimal funktioniert, beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Installation:
Befestigen Sie Rauchmelder
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht
Der Rauchmelder darf nicht mit Farbe angestrichen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht mehr ausreichend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht zuverlässig funktioniert.
Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.
Rauchmelder nach EN 14604 erfüllen mindesten die folgenden Anforderungen:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
- Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen.
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