Der Einsatz nach Unfällen mit CBRN*-Gefahren ist glücklicherweise selten, fällt jedoch ebenfalls in das breite Leistungsspektrum der Feuerwehren. Um als Feuerwehr dennoch professionell agieren zu können, ist eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte unerlässlich.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden haben bereits vor einiger Zeit eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit getroffen. Dadurch ist ein hohes Maß an Spezialisierung möglich, gleichzeitig können Kosten gesenkt werden, da nicht mehr alle Kommunen identische Ausrüstung vorhalten müssen.
Bei einer entsprechenden Einsatzlage bildet sich aus Einheiten der Feuerwehren Drolshagen und Wenden der ABC-Zug Bigge. Die Kräfte des ABC-Zuges werden an der Einsatzstelle insbesondere im Einsatzabschnitt Gefahrenbereich tätig. In diesem Einsatzabschnitt laufen Maßnahmen wie das Auffangen und Umfüllen von Stoffen oder das Abdichten von beschädigten Behältnissen.
Einheiten der Feuerwehr Attendorn bringen Einsatzkräfte und Material zur Dekontamination an die Einsatzstelle und werden im Einsatzabschnitt Dekon tätig. Aufgabe des Einsatzabschnitts Dekon ist die Grobreinigung des eingesetzen Personals, sowie ggf. betroffener Personen. Hierdurch soll eine weitere Verschleppung des Gefahrstoffs in bisher sichere Bereiche verhindert werden.
Die Feuerwehr Olpe stellt einen Messzug und übernimmt den Einsatzabschnitt Messen. Dieser Einsatzabschnitt hat unter anderem die Aufgabe, die mögliche Verbreitung eines Gefahrstoffes nachzuweisen.
Die Struktur wird durch die beiden Einsatzabschnitte Rettungsdienst und Warnen komplettiert, die durch den Rettungsdienst des Kreises Olpe und die Polizei, bzw. ggf. durch Kräfte anderer Hilfsorganisationen besetzt werden.
Regelmäßige Ausbildung
Bis eine solch komplexe Einsatzstelle aufgebaut und alle benötigen Einsatzkräfte und Mittel vor Ort sind, vergeht natürlich eine gewisse Zeit. In dieser Zeit ist weiterhin jede Kommune mit ihrer Feuerwehr zuständig, um erste Maßnahmen, vor allem die Menschenrettung und das Absperren, sowie ggf. bereits die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung, durchzuführen.
Aus diesem Grund werden auch weiterhin entsprechende Gerätschaften in einem gewissen Umfang vor Ort vorgehalten und das Personal kontinuierlich weitergebildet. Die Feuerwehrdienstvorschrift 500, die den Einsatz der Feuerwehr bei Unfällen mit Gefahrstoffen regelt, schreibt außerdem jährliche praktische Übungen für Einsatzkräfte vor.
Einsatzkräfte des Löschzuges Attendorn nutzten daher in den letzten Tagen die Übungsmöglichkeit, die die Atemschutzübungsanlage des Kreises Olpe im Feuerwehrhaus Attendorn bietet, und trainierten ihre handwerklichen Fähigkeiten im Einsatz unter sogenannten Chemikalienschutzanzügen. Neben mehreren Rohrleitungen, an denen diverse Defekte simuliert werden können, wie sie zum Beispiel in Industriebetrieben vorkommen können, befindet sich im Übungsraum außerdem die Nachbildung einer LKW-Pritsche, zur Darstellung von Transportunfällen mit Stückgütern, sowie eine Übungsanlage, an der das Abdichten von Straßeneinläufen geübt werden kann.
*Unter CBRN-Gefahren versteht man den Schutz vor den Auswirkungen von chemischen (C), biologischen (B) sowie radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahren. Der Ausdruck CBRN ersetzt dabei die früher ausschließlich verwendete Formulierung ABC, in der das „A“ für die so genannten „atomaren Gefahren“ steht. Die nun verfeinerte Unterteilung der „A“-Gefahren in radiologische (R) und nukleare (N) Bedrohungen beschreibt die unterschiedlichen Ausbringungsarten einer radioaktiven Kontamination. „Nuklear“ bezeichnet dabei Kernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen sowie radioaktive Stoffe des nuklearen Kreislaufs; „radiologisch“ bezeichnet die weiteren Ausbringungsarten, vorrangig in Form einer radioaktiven Dispersionsvorrichtung (z.B.: „Schmutzige Bombe“).