Der vom Deutschen Wetterdienst erstellte Waldbrandgefahrenindex (WBI) erreicht auch in den nächsten Tagen in vielen Regionen die Stufe 4 von 5, örtlich wird auch mit sehr hoher Waldbrandgefahr, Stufe 5 von 5, gerechnet.

Wald und Holz NRW bittet alle, durch umsichtiges Verhalten Waldbrände zu vermeiden:

  • Halten Sie sich an das gesetzliche Rauchverbot im Wald – es gilt vom 01. März bis zum 31. Oktober.
  • Beachten Sie das Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Wald.
  • Nehmen Sie Glas mit aus dem Wald – Der Brennglaseffekt kann Waldbrände auslösen.
  • Lassen Sie Waldwege und Waldzufahrten frei – sie dienen als Rettungswege.
  • Stellen Sie Ihr Kraftfahrzeug nur auf befestigten Flächen ab – der heiße Auspuff / Katalysator kann trockenes Gras in Brand setzen.
  • Drücken Sie Ihre Zigaretten aus. Glimmend weggeworfene Kippen lösen immer wieder Waldbrände aus.

Wenn Sie einen Waldbrand bemerken:

  • Löschen Sie kleine Entstehungsbrände, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist.
  • Melden Sie Brände über die „112“.
  • Verlassen Sie den Gefahrenort auf kürzestem Weg.

Herausgeber der Pressemitteilung (Text): Wald und Holz NRW, Albrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster